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   LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11   

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https://dejure.org/2011,35464
LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11 (https://dejure.org/2011,35464)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.07.2011 - 324 O 230/11 (https://dejure.org/2011,35464)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 324 O 230/11 (https://dejure.org/2011,35464)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11
    Der maßgebliche Begriff des Zeitgeschehens umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse, wobei auch unterhaltende Beiträge, etwa über das Privat- oder Alltagsleben prominenter Personen grundsätzlich am Schutz der Pressefreiheit teilnehmen (vgl. BVerfGE 35, 202, 222).
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Veränderung von Bildnissen in der Entscheidung vom 14.2.2005 1 BvR 240/04 (NJW 2005, 3271 ff. - Ron Sommer, zitiert nach Juris, Juris Abs. 25) ausgeführt:.
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 [148 f.]; 97, 391 [403]; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 [148 f.]; 97, 391 [403]; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11
    Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, wobei die zugehörige Textberichterstattung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 13.04.2010, VI ZR 125/08, zitiert nach Juris, Juris Abs. 14).
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